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Impfschutz
In Deutschland herrscht keine Impfpflicht. Trotzdem sind Impfungen sinnvoll, weil sie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherstellen. Deshalb sollte eine Grundimmunisierung möglichst frühzeitig begonnen und abgeschlossen werden. Bei jedem Arztbesuch sollte an die Überprüfung oder Vervollständigung des Impfschutzes gedacht werden. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfiehlt folgende Impfungen in einem Impfkalender (Stand: Juli 2003): Der Impfkalender umfasst Impfungen zum Schutz vor:
Impfungen für Diphtherie, Pertussis und Tetanus sollen in vier Impfschritten vom 2. bis zum 14. Lebensmonat durchgeführt werden. Auffrischimpfungen für Diphtherie und Tetanus sind im Abstand von ca. 10 Jahren empfohlen. Gegen Haemophilus influenzae b, Hepatitis B und Poliomyelitis ist eine Immunisierung in drei Impfungen vom 2. bis zum 14. Monat dringend empfohlen. Bei Poliomyelitis ist eine Auffrischimpfung der Grundimmunisierung im Alter von 9-17 Jahren von der STIKO angeraten. Zum Schutz vor Masern, Mumps und Röteln (sog. MMR = Masern, Mumps, Röteln) erfolgen zwei Impfungen im Alter von 11-23 Monaten. Für Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr werden folgende Impfungen zum zusätzlichen Schutz vor
empfohlen. Indikationsimpfungen Neben diesen Grundimpfungen gibt es noch sog. Indikationsimpfungen, das sind Impfungen, die nur für bestimmte Lebensbedingungen sinnvoll sind. Als Beispiel ist die FSME-Impfung zu nennen, die z.B. bei Waldarbeitern zum Schutz vor der zeckenübertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) eingesetzt wird. Zu den Indikationsimpfungen gehören auch Reiseimpfungen, die einen Schutz vor Erkrankungen bieten sollen, die im Ausland eine Gefährdung darstellen, z.B. für Cholera. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind als Einzelexemplare kostenfrei erhältlich gegen Einsendung der Adresse und Briefmarken im Wert von 1,44 € (kein Rückumschlag!) bei: Robert Koch-Institut Nordufer 20 13353 Berlin Weitere Informationen: Hinweis: Für die Inhalte der entsprechenden Webseiten ist allein der jeweilige Betreiber/Urheber verantwortlich. |
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Stand: 25.05.2006
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