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Apotheke am Rathaus | K.u.B. Gerster | Obere Hauptstr. 1 | 72172 Sulz a. N. | Tel. 07454 / 95810 eMail |
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Sulz am Neckar Tel.07454-95810 Mo-Fr 8:00-18:30 Sa 8:00-12:30 durchgehend geöffnet werktags Lieferdienst
Geschichtliches Kompressions- und Stützstrümpfe Verleih von Milchpumpen & Babywaagen
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Zum Thema Gesundheitsreform: Zuzahlung
Die vom Bundestag beschlossene Gesundheitsreform trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Hierdurch gab es auch Änderungen bei der Zuzahlung, die wir Ihnen hier in Kürze aufzeigen wollen. Weder Zuzahlung noch Praxisgebühr fließen in die Taschen der Apotheker bzw. Ärzte, sondern dienen der Finanzierung des Gesundheitssystems!
Höhe der Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Seit 2004 ist der Arzneimittelpreis für die Höhe der Zuzahlung entscheidend:
nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel: Diese müssen ab 2004 in voller Höhe vom Patienten bezahlt werden. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr bzw. Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr.
Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl): 10 % für jedes Hilfsmittel, aber mindestens 5 € und höchstens 10 €. Nie mehr als die Kosten des Mittels.
Verbandmittel: Zuzahlung von 10 % des Preises, aber mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Verbandmittel. Nie mehr als die Kosten des Mittels.
Arztbesuch: Eine Praxisgebühr von 10 € wird pro Quartal beim Arzt- oder Zahnarztbesuch erhoben. Bei Überweisung zu einem anderen Arzt fällt im gleichen Quartal keine weitere Gebühr an. Beim Zahnarztbesuch sind Kontrollbesuche ausgenommen.
Kinder und Jugendliche: Auch weiterhin sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von jeder Zuzahlung befreit.
Belastungsgrenzen: Die Höhe der Zuzahlungen eines Jahres darf 2 % Ihres Jahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 %. Die Kosten für den Kauf nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel gehen nicht bei der Ermittlung der Belastungsgrenze ein.
Weitere Informationen: Weitere Informationen zu den Änderungen bei den Zuzahlungen können Sie einem in der Apotheke ausliegenden Faltblatt entnehmen. Gerne informieren wir Sie über die Änderungen, wenn Sie noch Fragen haben.
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Stand: 03.07.2004
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